Schwerpunkt

Mediation

Streitschlichtung, Unterstützung öffentlicher Diskussionen, Konsultation, Beratung von Entscheidern rechtlicher Belange

Mediation ist ein außergerichtliches Verfahren zur Konfliktbewältigung und besonders dann sinnvoll, wenn Diskussionen oder Positionen festgefahren sind, der Konflikt nicht weiter eskalieren soll, oder nach einer zeitnahen Lösung gesucht wird. Sie kann einem gerichtlichen Verfahren, z.B. einem Scheidungsprozess, vorgeschaltet werden, oder eine gerichtliche Auseinandersetzung ersetzen.

Mit Hilfe des Mediators als neutralem Dritten oder Vermittler werden dabei in einem strukturierten Verfahren von den Konfliktparteien selbst Lösungen erarbeitet. Der Konflikt wird dabei nicht von einem Richter „entschieden“, sondern es sind die Konfliktparteien selbst, die eigenverantwortlich für sich zugeschnittene Lösungen erarbeiten und Vereinbarungen treffen. Diese können rechtsverbindlich festgelegt werden.